1. Januar 2006
Wenn ein Verein Life-Musik veranstaltet oder Musik abspielt, muss vorher eine Erkundigung bei der GEMA eingeholt werden, ob Lizenzgebühren anfallen.
Tipp: Den zuständigen LSB fragen. Viele LSB’s haben Rahmenverträge mit der GEMA, so dass die Vereine nichts zahlen müssen.
Vorsicht: Hat der Verein ohne Lizenz Musik abgespielt droht nicht nur die Lizenzgebühr, sondern eine zusätzliche Strafgebühr.
Fundstelle: Urteil AG München, 161 C 9132/06
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9081