1. Januar 2006
Schachvereine mit eigener Homepage machen sich schadensersatzpflichtig, wenn sie geschützte Bilder, Logos u. ä. ohne Genehmigung auf ihrer Homepage verwenden.Verein A hatte sich gar nichts dabei gedacht. In einem Artikel auf seiner Homepage verwendete er eine Deutschlandkarte. Diese hatte er sich aus dem Internet herunter geladen und in seinen Vereinstext eingebaut. Pech nur, dass diese Deutschlandkarte urheberrechtlich geschützt war. Der Inhaber der Rechte verlangte vom Schachverein Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten. Zu Recht! Es ist also Vorsicht geboten, bevor man fremde Bilder, Graphiken, Logos u. ä. in seine eigene Homepage einstellt. Dieser Spaß kann teuer kommen.
Fundstelle: Information DSB
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8948