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1. Januar 2007
Spielgemeinschaften sind keine eingetragene Vereine, sondern Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. Hier gilt im Rechtsverkehr: Zu nennen sind:
- die genaue Bezeichnung der Spielgemeinschaft (Name),
- Angabe der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR),
- Geschäftsführer der Spielgemeinschaft,
- Anschrift der Spielgemeinschaft.