2. Januar 2006
Auch ein Verein kann unter bestimmten Voraussetzungen für einen Rechtsstreit Prozesskostenhilfe beantragen und erhalten. Voraussetzung: Weder der Verein noch die am Gegenstand des Rechtsstreits Beteiligten können die Prozesskosten aufbringen.
Fundstelle: KG Berlin, Beschluss vom 23.03.2006, 12 U 182/04
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9085