1. Januar 2006
Wann ist eine Remis-Vereinbarung unsportlich? Was passiert, wenn ein Mannschaftskampf nicht ausgespielt, sondern an allen acht Brettern nach kurzer Spielzeit Remis gegeben wird? Der einen Mannschaft genügt dies zum Aufstieg, der anderen zum Klassenerhalt?
Der Fall: Genauso ist es im Badischen Schachverband geschehen. In den verschiedenen Verbandsinstanzen gab es unterschiedliche Sanktionen:
Der Schiedsrichter wertete das Spiel mit 4:4 Brett- und 1:1 Mannschaftspunkten.
Der Spielleiter wertete das Spiel für beide Mannschaften mit 0:2 Mannschafts- und 0:0 Brettpunkten und verhängte eine Buße von 100,00 € pro Verein.
Das Turniergericht wertete den Mannschaftskampf mit 4:4 Brett- und 1:1 Mannschaftspunkten und erhöhte die Buße pro Verein auf 250,00 €.
Das Amtsgericht Karlsruhe hob diese letzte Entscheidung auf. Es blieb beim 4:4 Brett- und 1:1 Mannschaftspunktergebnis. Die Vereine mussten keine Bußgelder bezahlen. Die so genannten Protestgebühr musste an den protestführenden Verein zurückerstattet werden.
Während die Verbandsinstanzen die Frage diskutiert hatten, inwieweit eine Remisvereinbarung gegen den Fair-Play-Gedanken verstoße und deshalb bestraft werden müsse, sah das Amtsgericht hierfür in den Ordnungen des Verbandes keine Rechtsgrundlage. Nach den FIDE-Regeln seien Remis-Vereinbarungen zulässig. Der Verband habe dem gegenüber keine Sanktionsnorm, die dies verbiete und in Sonderfällen als unsportlich beschreibe.
Fundstelle: Urteil AG Karlsruhe vom 21.05.2007, 12 C 75/07
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9070