1. Januar 2007
Unter folgenden Voraussetzungen kann eine Schachabteilung in einem Großverein selbständig sein:
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Schachabteilung rechtlich selbständig. Sie kann also in eigenem Namen klagen und verklagt werden, Geschäfte abschließen u. s. w.
Tipp: Wichtig ist natürlich auch die Satzung des Hauptvereins.Fundstelle: BGH, Urteil vom 02.07.2007, II ZR 111/05
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8918