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1. Januar 2006
Von den meisten Schachvereinen wird diese Frage vernachlässigt. Niemand weiß Bescheid. Der Unfallversicherungsschutz ist aber außerordentlich wichtig, wenn Vereinsmitglieder im Zusammenhang mit Vereinsaktivitäten einen Unfall erleiden. Auch hier kann der DSB-Internetauftritt diese Materie nicht erschöpfend behandeln. Es bestünde zudem die Gefahr, dass heute Gültiges schnell überholt ist. Wir wollen es uns nicht leisten, in diesem Internetauftritt Tipps einzustellen, die dann bei Änderung der Gesetzeslage unzutreffend werden könnten.
Wir geben aber folgende Tipps:
- Jeder Schachverein sollte den Unfallversicherungsschutz und auch den sonstigen Versicherungsschutz (Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung u. s. w.) klären.
- Jeder Verein sollte die Mitglieder über den Bestand des Versicherungsschutzes schriftlich unterrichten.
- Informationen erhält jeder Verein über seinen zuständigen Landesschachbund bzw. über den zuständigen Landessportbund.
- Wenn der Verein weiß, welche Berufsgenossenschaft für ihn zuständig ist, z. B. die BG für Gesundheit, Wohlfahrtspflege oder die Verwaltungs-BG, können natürlich dort ebenfalls Informationen und Auskünfte eingeholt werden.