1. Januar 2006
Diese Frage wird in letzter Zeit diskutiert und kontrovers behandelt mit dem Ergebnis: Die Finanzverwaltung vertritt bei Tennis- und Golfvereinen die Auffassung, dass mit den Mitgliedsbeiträgen die Inanspruchnahme von Vereinseinrichtungen abgegolten wird und somit umsatzsteuerb/spanare Vorgänge vorliegen. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es noch nicht. Auch der EuGH ist mit der Rechtsfrage beschäftigt. Wir werden informieren, sobald eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9082