1. Januar 2006
Wenn durch die obersten Finanzbehörden für einen bestimmten Zeitraum ein Katastrophensonderkonto eingerichtet wird, so genügte bisher der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank. Künftig reicht auch ein selbst erstellter Online-Banking-Ausdruck des Zahlenden als Zuwendungsnachweis im Sinne einer Buchungsbestätigung.
Voraussetzung:
Vorteil:
Der Spender muss also nicht mehr das Kreditinstitut aufsuchen und zeitaufwendige Spendeneinzahlungen vornehmen. Auch die 100,00 €-Grenze kann überschritten werden.
Fundstelle: Sachsensport 2/07, Seite 15
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9027