19. August 2013
Ausnahmsweise kann ein Spieler trotz Versäumung der Vereinswechselfrist die Spielerlaubnis für einen neuen Verein wirksam erlangen, wenn der alte Verein sich auflöst und mit keiner Mannschaft mehr am Spielbetrieb teilnimmt.Schiedsspruch SVW vom 05.05.2000
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8829