1. Januar 2006
Dies wird bei Schachvereinen wohl selten vorkommen. Sollte es aber eine Vereinssatzung geben, die für Nichtmitglieder ein Stimmrecht vorsieht, so ist dies rechtswidrig und ungültig.
Fundstelle: OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.11.2006, 1 U 636/05
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