1. Januar 2006
Immer wieder kommt es vor, dass Übungsleiterverträge „pro forma“ abgeschlossen werden. Eine Übungsleitertätigkeit wird in Wirklichkeit nicht erbracht. Oft spendet der Übungsleiter die Beträge dann wieder an den Verein zurück und erhält eine Spendenquittung. Beides ist rechtswidrig und gegebenenfalls strafbar. Das Finanzamt kann den Nachweis verlangen, dass der Übungsleiter tatsächlich eine entsprechende Tätigkeit erbringt.
Fundstelle: FG Hamburg, Urteil vom 23.03.2006, II 317/04
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9076