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1. Januar 2006
Problem: Gelegentlich taucht die Frage auf, wann Vereine bei entsprechenden wirtschaftlichen Vereinsaktivitäten Umsatzsteuerfragen zu berücksichtigen haben. Es würde den Umfang dieses Internetauftritts sprengen, hier auf alle Probleme eingehen zu können. Es besteht zudem die Gefahr, dass der Gesetzgeber hier immer wieder etwas ändert. Dies bedeutet die weitere Gefahr, dass die Ausführungen auf dieser Internetseite nicht mehr aktuell sein könnten. Die Vereine würden sich dann auf Ausführungen verlassen, die möglicherweise irgendwann einmal überholt sind.
Aus diesem Grund können hier nur folgende Tipps geben:
- Wenn ein Verein größere wirtschaftliche Aktivitäten plant, insbesondere bei Vereinsfesten, Jubiläumsveranstaltungen, der Ausrichtung größerer Sportveranstaltungen u. s. w., muss steuerlicher Rat eingeholt werden. Folgende Möglichkeiten gibt es:
- 1. Grobinformation beim Deutschen Schachbund (DSB), Geschäftsstelle Berlin,
- Informationen beim zuständen Landessportbund (LSB),
- beim örtlichen Finanzamt,
- bei einem Steuerfachmann, z. B. Rechtsanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer u. s. w.
Derzeit gilt eine 50.000-Euro-Grenze, die in der Regel von Schachvereinen nicht überschritten werden wird.
- Natürlich stellen sich für den Verein auch andere steuerrechtliche Fragen. Insbesondere bei Einnahmen aus Werbung oder Sponsoring sind wichtige steuerliche Abgrenzungen zu beachten. Auch hier muss der Verein unbedingt steuerrechtlichen Rat einholen.