1. Januar 2007
Öfter verdienen sich Vereine Geld dazu, indem sie bei irgendwelchen Volksfesten, Sportveranstaltungen u. s. w. auf einem eigenen Stand irgendetwas verkaufen, z. B. Getränke, belegte Brote, Fanartikel u. s. w. Was, wenn ein ehrenamtlich tätiges Vereinsmitglied hier einen Unfall erleidet?
Ergebnis: Es besteht kein Versicherungsschutz bei der Verwaltungs-BG. Grund: Es handelt sich nicht um einen Arbeitsunfall, da kein Arbeitsverhältnis oder kein vergleichbares Beschäftigungsverhältnis besteht.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8909