2. Januar 2006
Dieser Fall wird bei den wenigsten Schachvereinen vorkommen. Trotzdem ist er interessant. Wenn ein Vereinswirt Einnahmen unterschlägt, muss der Verein die entsprechende Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Fundstelle: Vereinsbrief August 2007, Seite 1
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9094