1. Januar 2006
Auch diese Frage wird kontrovers diskutiert. Der EuGH hat die Umsatzsteuerverpflichtung bejaht mit der Begründung, Vereinsbeiträge könnten umsatzsteuerpflichtig sein, weil sie eine Gegenleistung für die Dienstleistungen darstellten, die die Mitglieder von ihrem Verein erhalten.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat diese Frage verneint. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Fundstellen: EuGH, Urteil vom 21.03.2002, RsC-174/00; FG Rheinland-Pfalz (Neustadt/Weinstraße), Urteil vom 09.11.2006, 6 K 2704/04
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9020