1. Januar 2006
Vorsicht bei Zahlungen an Amateurschachspieler? Pauschaler Auslagenersatz ist zunächst Arbeitslohn. Steuerfreiheit besteht nur, wenn der steuerpflichtige nachweist, dass die Pauschalen tatsächliche Aufwendungen decken.
Muss der Verein Lohnsteuer abführen? Dies ist dann der Fall, wenn die gezahlte Vergütung nach dem Gesamtbild als Arbeitslohn zu beurteilen ist. Arbeitslohn liegt aber nicht vor, wenn die Vergütung entweder die Aufwendungen des Spielers abdeckt oder die Aufwendungen nur geringfügig übersteigt. Amateurschachspieler, die nur Aufwendungsersatz/Auslagenersatz erhalten, sind keine Arbeitnehmer des Vereins.
Fundstelle: BFH, 02.10.2003, Bundessteuerblatt 2004 II Seite 129; BFH, 23.10.1992, Bundessteuerblatt 1993 II Seite 303
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9038