1. Januar 2007
Der Fall: Der Sportler erlitt bei Ausübung des Sports einen Unfall. Er hatte eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Der Verein hatte für ihn ebenfalls eine Unfallversicherung abgeschlossen. Der Sportler verschwieg bei seiner privaten Unfallversicherung das Bestehen der Vereinsversicherung.
Folge: Die private Versicherung entzog den Leistungsanspruch wegen falschen Angaben und bekam vor Gericht Recht.
Fundstelle: OLG Oldenburg, Urteil vom 12.12.1997, 2 U 195/97
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8940