1. Januar 2007
Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungsschutz fehlt oder unvollständig ist. Besonders bei ehrenamtlicher Tätigkeit muss der Versicherungsschutz geklärt sein. Niemand sollte ehrenamtlich tätig werden, der sich nicht vorher ehrenamtlich erkundigt hat, wofür Versicherungsschutz besteht und wofür nicht. Auch für Vereine ist dies existentiell wichtig. Der Verein und auch der Vereinsvorstand machen sich schadensersatzpflichtig, wenn sie den Versicherungsschutz „verschlampen“ und die Ehrenamtlichen im Unklaren lassen. Unfälle oder selbstverschuldete Schäden sind oft nicht abgedeckt.
Tipp: Die Broschüre „Sicherheit im Ehrenamt“, herausgegeben vom Informationszentrum der deutschen Versicherer, gibt umfassende Informationen. Sie ist kostenlos herunterzuladen unter www.gdv.de.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8937