2. Januar 2006
Vertragsamateure sind Sportler, die für ihre Sportausübung ein Entgelt enthalten. Sie nutzen den Sport, um sich nebenher etwas hinzu zu verdienen. Erleiden diese Spieler einen Sport- oder Wegeunfall, können sie den Versicherungsschutz als Vereinsmitglied in der Unfallversicherung des Vereins verlieren. Im Einzelnen kommt es auf die Versicherungsbedingungen an.
Fundstelle: LArbG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.04.2004, 9 Sa 2016/03
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9091