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1. Januar 2007
Bei Schachvereinen wird dies selten vorkommen, bei anderen Sportvereinen eher. Oft sind Mitglieder verpflichtet, Arbeitsleistungen zu erbringen. Hier die wichtigsten Besonderheiten:
- Arbeitsleistungen müssen nur erbracht werden, wenn dies in der Satzung geregelt ist.
- Ereignet sich dann ein Unfall, besteht kein Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft.
- Es kann aber Versicherungsschutz über eine vom Verein abgeschlossene Unfallversicherung bestehen. Wird die Arbeitsleistung aber für den Verein ohne Satzungsverpflichtung erbracht, dürfte in der Regel Versicherungsschutz über die BG bestehen.
Unser Tipp: Bevor Vereine Arbeitseinsätze erwägen, sollten sie sich rechtlich genau über die Konsequenzen und die Konstruktionswege informieren.