1. Januar 2007
Neben dem Mitgliedsbeitrag möchten manche Vereine eine einmalige Umlage erheben. Vorsicht: Dies ist nur möglich, wenn die Satzung eine entsprechende Ermächtigung vorsieht.
Wichtig: Die Umlage muss in der Satzungsbestimmung nach oben hin begrenzt werden.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8901