1. Januar 2006
Grundsätzlich sind Tatsachenentscheidungen eines Schiedsrichters nicht anfechtbar. Sie müssen in der Regel, selbst wenn sie falsch sind, hingenommen werden.Immer wieder kommt es vor, dass Tatsachenentscheidungen eines Schiedsrichters nicht akzeptiert werden. Bei einer Schachpartie ging es darum, ob der am Zug befindliche Spieler eine Figur berührt hatte oder nicht und sie somit ziehen musste. Der Schiedsrichter hatte gesehen, dass der Spieler die Figur berührt hatte. Der betroffene Spieler wollte 5 Zeugen aufbieten, die das Gegenteil bekundeten. Die gegnerische Mannschaft bot ebenso viele Zeugen auf, die bestätigen sollten, dass die Beobachtung des Schiedsrichters zutreffend war. Zu einer Beweiserhebung kommt es nicht. Die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters ist bindend und wird nicht mehr hinterfragt. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, bei deren Vorliegen auch eine Tatsachenentscheidung eines Schiedsrichters nachgeprüft werden kann. Wer sich dafür interessiert, bitte im Archiv nachlesen.
Fundstelle: Schiedsgericht BBL, Schiedsspruch vom 15.01.2005 in SpuRt 3/2005 S. 122 ff.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8952