8. Juli 2007
Wenn die Satzung nichts regelt, kann jeder zum Wahlleiter bestimmt werden.
Kann Wahlleiter auch sein, wer selbst zur Wahl steht? Auch dies ist im Gesetz nicht geregelt. Es gibt dazu auch keine Urteile. Man kann also nicht sagen, jemand könne nicht Wahlleiter sein, wenn er selbst kandidiert. Trotzdem ist jeder Verein gut beraten, niemanden zum Wahlleiter zu bestellen, der selbst kandidiert und somit seine eigene Wahl leiten müsste.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8566