19. August 2013
Ausländische Namen werden in der Schreibweise übernommen, in der sie gegebenenfalls im Reisepass/Personalausweis in lateinischer Schreibweise aufgeführt sind. Enthält der Reisepass/Personalausweis keine Namensangabe in lateinischer Schreibweise, gilt die ISO-Norm.
Urteil BSA NRW vom 07.11.1997
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8849