1. Januar 2007
Auch dies wird für die meisten Schachvereine (leider) nicht gegeben sein. Trotzdem: Werden dem Verein erhebliche Geldmittel über einen längeren Zeitraum zugewendet, ist es denkbar, dass der Verein dafür Schenkungssteuer bezahlen muss.
Tipp: Bei höheren Zuwendungen bitte den Steuerberater oder das Finanzamt fragen.
Fundstelle: Finanzgericht Köln, Urteil vom 06.12.2005, 9 K 1935/03
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8923