Spielort: Lindenstuben, Stauffenbergstr. 37, 47608 Geldern, Tel. 02831-4040.
Spielmodus: 9 Runden Schweizer System (Computerauslosung). Es gelten die FIDE-Regeln.
Preise: 1. Platz: € 250,-- + Wanderpokal Stadtmeister Geldern + Pokal
2. Platz: € 150,-- + Pokal
3. Platz: € 100,-- + Pokal
4.-8. Platz weitere tolle Sachpreise
Bedenkzeit: Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten/30 Züge – Rest 30 Minuten pro Spieler
Termine: 1. Runde Dienstag, 04.09.2018 20.00 Uhr
2. Runde Dienstag, 11.09.2018 20.00 Uhr
3. Runde Dienstag, 25.09.2018 20.00 Uhr
4. Runde Dienstag, 09.10.2018 20.00 Uhr
5. Runde Dienstag, 30.10.2018 20.00 Uhr
6. Runde Dienstag, 06.11.2018 20.00 Uhr
7. Runde Dienstag, 13.11.2018 20.00 Uhr
8. Runde Dienstag, 27.11.2018 20.00 Uhr
9. Runde Dienstag, 04.12.2018 20.00 Uhr
Teilnehmer können im gegenseitigen Einverständnis ihre Partien vorspielen. Der Turnierleiter ist über den Vorspieltermin zu informieren.
Anmeldung + Anmeldeschluss ist der 31.08.2018 – an turnierleitung@schachclub-geldern.de oder direkt Überweisung an Kto. siehe unten.
Startgeld: 10,- Euro
Überweisung auf: IBAN: DE52320613840109553077
Betreff: Gelderner Schach + Name + Verein
Auslosung: Die Paarungen werden durch den Spielleiter jeweils vor Ort und auf der Homepage (www.schachclub-geldern.de) veröffentlicht.
Verlegungen: Es können Partien vorgespielt werden. Bei allen Verlegungen ist der Turnierleiter rechtzeitig zu informieren. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann, nach Absprache mit dem Turnierleiter Erik Hartz (02831-9772983 - bitte deutlich auf die Mailbox sprechen), ein anderer Spielort oder Termin vereinbart werden.
Turnierleitung: Erik Hartz
turnierleitung@schachclub-geldern.de
Tel.: 02831 – 9772983
DWZ: Das Turnier wird zur DWZ-Auswertung eingereicht.
Handy: Bei der erstmaligen Aktivierung des Handys eines Teilnehmers im Turniersaal (Klingeln, sonstige Störungen) erfolgt noch nicht die Maximalsanktion (Partieverlust, Verweis aus dem Turnierraum), sondern einmalig für das gesamte Turnier eine Verwarnung. Im Wiederholungsfall kommt es zur Anwendung der üblichen Strafen des Regelwerks.
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