Gründung des Allgemeinen Deutschen Schachbundes 1877

Nachfolgend der Text der obigen Dokumente:

Allgemeiner Deutscher Schachbund

Bei Gelegenheit der Anderssen-Feier zu Leipzig wurde von den namhaften Schachspielern, den Vertretern der Schachvereine und sonstigen derselben beiwohnenden Freunden und Gönnern der Schachspielkunst nach längerer Debatte die Gründung eines

Allgemeinen Deutschen Schachbundes

einstimmig beschlossen und mit Jubel aufgenommen.

Zahlreiche Zuschriften aus allen Theilen des Vaterlandes, sowie die Erklärungen des seit 1862 bestehenden Westdeutschen und seit 1871 bestehenden Mitteldeutschen Schachbundes, "im Prinzip einem Allgemeinen Deutschen Schachbunde beizutreten", beweisen die Bereitwilligkeit, mit welcher man dem von hervorragenden schachlichen Capacitäten längst gehegten, nun endlich zur Verwirklichung gelangten Project überall entgegenkommt.

In der That konnte bereits die Anderssen-Feier als ein erster allgemeiner deutscher Schachcongress betrachtet werden, und alle Theilnehmer derselben werden bezeugen, welche Anregung aus der Frische des persönlichen Verkehrs und der Anwesenheit berühmter Meister den Freunden und Verehrern des edlen Spieles zuströmt.

Ein allgemeiner deutscher Schachbund stellt uns nun die regelmässige Wiederkehr grösserer Congresse in Aussicht, welche zu Nutz und Frommen des Schachspiels bald hier, bald dort abgehalten werden sollen. Wir fordern daher die deutschen Schachvereine und Schachfreunde hierdurch auf, schon jetzt durch Erklärung ihres Beitrittes und unter Aufgabe je eines Comitémitgliedes die Existenz des Bundes zu sichern, beziehentlich demselben bestimmte Formen geben zu helfen.

Die deutschen Einheitsbestrebungen, die auf politischem Gebiete so glänzende Erfolge hatten und auch vielfach in socialer Beziehung zur Geltung gelangt sind, werden nunmehr auch auf dem Gebiete des Schachspieles sich bewähren, indem sie, ohne das Bestehen, oder die fernere Bildung einzelner landschaftlichen Associationen zu gefährden, den Schachspielern Deutschlands einen allgemeinen Mittelpunct schaffen.

Obschon erst der eigentlichen constituirenden Versammlung das Recht zustehen soll, hinsichtlich der massgebenden Statuten des neuen Bundes Beschlüsse zu fassen, erlauben wir uns doch, aufgefordert von verschiedenen Seiten, um einen Anhalt für willige Theilnahme zu bieten und ein ungefähres Bild der zukünftigen Gesammtorganisation zu geben, beifolgend einen Statuten-Entwurf vorzulegen. Dieser, in allgemeinen Umrissen skizzirt, soll ausdrücklich dem Zweck der Revision dienen. Wir ersuchen baldmöglichst geeignete Vorschläge und Ergänzungen an uns zurückgelangen zu lassen; wir werden dieselben sammeln, sichten, ausarbeiten und den Theilnehmern des nächsten Congresses (Leipzig 1879) geordnet zur Beschlussfassung vorlegen.

LEIPZIG, Ende October 1877.
(Vorort 1879)

Das provisorische Comité des Allgemeinen Deutschen Schachbundes
i. A.:
H. Zwanzig.

Briefe, Werthsendungen etc. sind zu richten an
H. Zwanzig, Leipzig, Alexanderstrasse No. 20.

Gedruckt bei E. Polz in Leipzig

Vorläufiger Statuten-Entwurf für den Allgemeinen Deutschen Schachbund.

1. Zweck des Bundes.

Hebung des Interesses am Schachspiel in Deutschland, Veranstaltung von Congressen, Bekanntmachung der einzelnen Schachfreunde mit einander, Vereinigung der Schachspieler Deutschlands zu einem einheitlichen Ganzen.

2. Form des Bundes.

Die Leitung der Bundesangelegenheiten liegt einem Comité ob, welches aus den Vertretern der einzelnen Schachvereine sich zusammensetzt. Die Spitze dieses Comité hat ihren Sitz regelmässig in dem gewählten, von Congress zu Congress wechselnden Vorort und ist mit der speciellen Ausführung und den Arrangements der Congresse betraut. Die übrigen Comité-Mitglieder wirken in ihrem Kreise nach Kräften im Interesse des Bundes, ziehen die alljährlichen Beiträge ein und übermitteln sie dem Bundescassenführer.

3. Geldbeiträge.

Jedes einzelne Mitglied hat alljährlich einen Minimalbeitrag von zwei Reichsmark zu zahlen, jedes Mitglied von Vereinen, die in corpore beitreten 50 Reichspfennige. Den Schachvereinen wird empfohlen, diese Steuer in Form eines Zuschlages auf ihren Vereinsbeitrag regelmässig zu erheben und bis 1. Mai jeden Jahres einzusenden.

4. Congresse.

In der Regel soll alle zwei Jahre ein Schachcongress abgehalten werden, mit welchem Schachturniere, als Meister-, Haupt-, Neben- und Problem-Turniere etc. verknüpft sind.