2. Juli 2009
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung am 02.07.2009 Gesetze zur Verbesserung im Vereinsrecht beschlossen: Anmeldungen zum Vereinsregister können in elektronischer Form erfolgen, wobei die Anmeldung keine Pflicht, sondern eine zusätzliche Möglichkeit zur Papierform darstellt.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8546