19. August 2013
Eine Norm auslegen heißt:
„...ihren Sinn zu erforschen, wobei es nicht auf den subjektiven Willen des Normgebers ankommt, der sich häufig auch gar nicht feststellen lässt. Maßgebend ist dabei der im Wortlaut der Norm objektivierte Wille des Normgebers. Ausgangspunkt der Auslegung ist zwar die Wortbedeutung selbst, indes ist auch der Bedeutungszusammenhang der Vorschrift zu beachten. Entscheidens für das Ergebnis der Auslegung ist aber grundsätzlich, dass sie sich am Normzweck orientiert. Dieser Normzweck... geht dahin, einen doppelten Einsatz eines Spielers an einem Kalendertag zu verbieten.“
Schiedsspruch SVW vom 07.01.2000
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8815