2. Mai 2013
Am 2. Mai 2013 hat das Schiedsgericht des Deutschen Schachbundes die vom Präsidium im Namen des DSB gegen Falko Bindrich verhängte Spiel- und Funktionssperre von 2 Jahren aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts unterlag Falko Bindrich nicht dem Sanktionsrecht des Deutschen Schachbundes, sondern nur dem Sanktionsrecht des Schachbundesliga e. V.. Dessen Satzung sieht jedoch keine Sperren vor, da diese lediglich für den Bereich der Bundesliga Geltung entfalten könnten.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8649