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Keine Spendenbescheinigung bis 200,00 €
1. Januar 2007
Bei sogenannten Kleinspenden unterhalb 200,00 € greift die Vereinfachungsregelung. Es genügt, wenn ein Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg zum Spendennachweis vorgelegt wird.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8917
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