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1. Januar 2007
Wann dürfen Mitgliederversammlungen mitgeschnitten werden – mit Tonbandgeräten, Videokamera, ausschnittweise per Handy?
- Wenn die Satzung dies regelt, ist alles klar.
- Ansonsten nur, wenn die Teilnehmer der Mitgliederversammlung einstimmig zustimmen. Widerspricht nur einer, ist ein Mitschnitt unzulässig. Das gleiche gilt auch für Film- und Fernsehaufnahme oder die Übertragung ins Internet.