17. August 2013
Wenn ein Verband einem Mitgliedsverein zu Unrecht Punkte abzieht oder zu Unrecht eine erteilte Spielberechtigung widerruft, macht er sich dem Verein gegenüber schadensersatzpflichtig.
Dieser Anspruch ergibt sich daraus, dass der Verband die Mitgliedschaftsrechte seiner Vereine zu respektieren und zu wahren hat. Jede rechtswidrige Verletzung dieser Mitgliedschaftsrechte macht den Verband schadensersatzpflichtig. Dies bedeutet in letzter Konsequenz, dass jeder Verband auch für Fehlentscheidungen seiner Schiedsgerichte haftbar ist.
Tipp: Vereine und Verbände, die eine Schiedsgerichtsbarkeit unterhalten, sind gut beraten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und eine Haftungsfreistellung – soweit zulässig – in ihre Satzung aufzunehmen.
Fundstelle: OLG Hamm, Urteil vom 18.12.1996, 8 U 15/96
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8750