17. August 2013
Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter sind grundsätzlich nicht anfechtbar.
Zum Sachverhalt: Auf eine Darstellung des Sachverhalts wird verzichtet. Jeder Schachspieler ist in der Regel auch sportinteressiert und weiß, was eine Tatsachenentscheidung ist.
Ergebnis: Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter sind grundsätzlich nicht anfechtbar. Eine Überprüfbarkeit ist ausnahmsweise dann gegeben, wenn:
Fundstelle: Schiedsgericht BBL, Schiedsspruch vom 15.01.2005 in SpuRt 3/2005 S. 122 ff.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8807