1. Mai 2013
Wertung 0:0 MP – 0:0 BP, Geldbuße wegen Nichtantritts, Geldstrafe wegen unsportlichem Verhalten, Spielsperre für Mannschaftsführer
In einem Mannschaftskampf hatten die Mannschaftsführer telefonisch ein 4:4 unentschieden und ein Remis an allen Schachbrettern abgesprochen. Der Mannschaftskampf fand nicht statt. Der Vorgang wurde publik. Der Staffelleiter hatte keinen Anlass gesehen, eine Sanktionsmaßnahme zu ergreifen. Er fand dafür keine Rechtsgrundlage in den Ordnungen des Thüringer Schachbundes. Der Landesspielleiter hob diese Entscheidung auf und entschied:
Das Schiedsgericht des Thüringer Schachbundes bestätigte im Wesentlichen diese Entscheidung. Eine Spielsperre wurde jedoch nur gegen die Mannschaftsführer verhängt, nicht gegen die Spieler, weil dies unverhältnismäßig sei. Zur Begründung führt das Thüringer Schiedsgericht aus, dass die telefonische Absprache eines dann nicht stattfindenden Mannschaftskampfes ein unsportliches Verhalten darstellt und somit nach den einschlägigen Vorschriften des Thüringer Schachbundes bestraft werden muss. Insbesondere verneint das Thüringer Schiedsgericht ein Gewohnheitsrecht dahingehend, dass es schon immer Praxis gewesen sei, dass, insbesondere in der letzten Spielrunde, die Ergebnisse von Mannschaftskämpfen am Telefon abgesprochen worden seien.
Fundstelle: Archiv Thüringer Schachbund
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8650