17. August 2013
Grundsätzlich können Vereine Sanktionen nur gegenüber ihren Mitgliedern verhängen. Eine Ausnahme besteht in den Fällen, in denen ein Nicht-Vereinsmitglied sich den Ordnungen eines Vereins unterworfen hat. Dies wird bei normalen Schachvereinen selten der Fall sein. Denkbar ist jedoch, dass ein Nicht-Vereinsmitglied an einem Turnier teilnimmt und sich dabei der Turnierordnung des Vereins unterwirft. Sieht dann die Turnierordnung Strafen vor, können sie auch gegen das Nicht-Vereinsmitglied verhängt werden.
Fehler werden immer wieder bei höheren Verbänden gemacht, also bei Kreisverbänden, Bezirksverbänden und auch Landesverbänden. Deren Mitglieder sind in aller Regel die Vereine und nicht die einzelnen Spieler. Folglich kann ein Landesverband in der Regel nicht gegen einen Vereinsvorsitzenden oder einen Vereinsspieler eine Sanktion verhängen, da diese Personen überhaupt nicht Mitglied des Landesverbandes sind.Fundstelle: BGH, Urteil vom 28.11.1994, abgedruckt in SpuRt 1-2/1995, Seite 43 ff.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8737