1. Januar 2007
Die Frage ist einfach zu beantworten: Die Satzung des Großvereins muss dies erlauben es sei denn, im Verein hätten sich bereits „gewohnheitsrechtlich“ Abteilungen gebildet, die von der Vereinsführung geduldet werden.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8925