19. August 2013
Mit dem Eingang einer Email im Email-Fach ist eine Information wirksam in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt. Auf die Zugriffsmöglichkeit des Empfängers zu seinem Email-Fach, z. B.: wegen Reparatur des PCs kommt es nicht an.Schiedsspruch SVW vom 22.10.2002
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8822