Zumutbarkeit der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
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Zumutbarkeit der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
19. August 2013
Bei einem Spielbeginn um 09:00 Uhr ist bei schlechten Witterungsverhältnissen eine Abfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln um 06:02 Uhr zumutbar.Schiedsspruch SVW vom 25.02.2001
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8810
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