19.08.2013
Ist für einen Protest die Schriftform und Einlegung des Protestes in dreifacher Ausfertigung vorgeschrieben, genügt diesem Erfordernis die Einlegung des Protestes per Email nicht. Schiedsspruch SVW vom 12.02.2001
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19.08.2013
Wir ein Spieler in den Aufstellungen zweier parallel spielender Mannschaften als Spieler aufgeführt, so ist seine Spielberechtigung für die Mannschaft zu prüfen, in der er tatsächlich spielt. Der Umstand der Doppelmeldung führt nicht dazu, dass der Spieler für beide Mannschaften nicht spielberechtigt ist.Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass der eigentlich parallel terminierte Wettkampf für die zweite Mannschaft auf einen anderen Termin verlegt wurde.
Schiedsspruch SVW vom 07.01.2000
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19.08.2013
Eine Norm auslegen heißt:„...ihren Sinn zu erforschen, wobei es nicht auf den subjektiven Willen des Normgebers ankommt, der sich häufig auch gar nicht feststellen lässt. Maßgebend ist dabei der im Wortlaut der Norm objektivierte Wille des Normgebers. Ausgangspunkt der Auslegung ist zwar die Wortbedeutung selbst, indes ist auch der Bedeutungszusammenhang der Vorschrift zu beachten. Entscheidens für das Ergebnis der Auslegung ist aber grundsätzlich, dass sie sich am Normzweck orientiert. Dieser Normzweck... geht dahin, einen doppelten Einsatz eines Spielers an einem Kalendertag zu verbieten.“
Schiedsspruch SVW vom 07.01.2000
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19.08.2013
Ist ein Verstoß milder zu beurteilen (ein Mannschaftsführer, dessen Mannschaft wegen eines Verkehrsunfalls wenige Minuten verspätet nach Ablauf der Wartefrist eintraf und genullt wurde, warf vor Wut seine Tasche durch den Spielsaal), gebietet es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit („nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“), von der Verhängung der Regelstrafe (z. B. Geldstrafe) abzusehen und eine angemessenere Sanktion (z. B. Verwarnung) zu verhängen.Schiedsspruch SVW vom 02.11.1999
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19.08.2013
Mit dem Eingang einer Email im Email-Fach ist eine Information wirksam in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt. Auf die Zugriffsmöglichkeit des Empfängers zu seinem Email-Fach, z. B.: wegen Reparatur des PCs kommt es nicht an.Schiedsspruch SVW vom 22.10.2002
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