19.08.2013
Beschlüsse von Verbandsorganen treten grundsätzlich mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft, es sei denn, in den Beschlüssen wird ein anderer Stichtag für das Inkrafttreten genannt.Zur Wirksamkeit solcher Beschlüsse gegenüber Betroffenen ist aber deren Veröffentlichung erforderlich. Schiedsspruch SVW vom 04.06.2005
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19.08.2013
Bei TO-Verstößen im Zusammenhang mit einem Handy spielen folgende Punkte eine Rolle:
Wurde das Handy benutzt?
Gab der Schiedsrichter die Möglichkeit zur Aufbewahrung von Handys der Spieler?
Trat eine Störung durch ein klingelndes Handy ein?
Hat der Spieler lediglich ein Handy mit sich geführt?
Die einschlägigen TO-Folgen sind im Einzelfall zu subsumieren.Schiedsspruch SVW vom 28.12.2006
Weiterlesen … Diverse Handy-Fallkonstellationen
19.08.2013
Benutzt ein Spieler außerhalb des Turniersaals ein Handy, kann der Turnierleiter die Partie dieses Spielers mit 0:1 werten.Eine andere Wertung kann geboten sein, wenn ein Spieler ohne weiteres ein Remis durch Zugwiederholung erzwingen kann oder wenn der vom weiterspielen ausgeschlossene Spieler eine offensichtliche Mattwendung bei ausreichender Bedenkzeit zur Verfügung hat.Schiedsspruch SVW vom 28.12.2006
Weiterlesen … Handynutzung außerhalb des Turniersaals
19.08.2013
Ausnahmsweise kann ein Spieler trotz Versäumung der Vereinswechselfrist die Spielerlaubnis für einen neuen Verein wirksam erlangen, wenn der alte Verein sich auflöst und mit keiner Mannschaft mehr am Spielbetrieb teilnimmt.Schiedsspruch SVW vom 05.05.2000
Weiterlesen … Spielerlaubnis bei Vereinswechsel
19.08.2013
Das Verbandschiedsgericht ist von Amts wegen verpflichtet, den entscheidungsrelevanten Sachverhalt aufzuklären, selbst dann, wenn dieser Sachverhalt in den Vorinstanzen keine Berücksichtigung fand.Schiedsspruch SVW vom 05.05.2000
Weiterlesen … Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen
19.08.2013
Der Umstand, dass ein Drittverein vom Ausgang eines Schiedsverfahrens zwischen zwei anderen Vereinen betroffen ist (z. B. Auswirkungen auf Auf- oder Abstieg des Drittvereins), führt nicht zur Beteiligung des Drittvereines am Verfahren.Schiedsspruch SVW vom 05.05.2000
Weiterlesen … Betroffensein eines Drittvereins
19.08.2013
Nach Auffassung des Bundesturniergerichts NRW entscheidet letztlich der Schiedsrichter, ob ein Spiellokal zu laut und zu kühl ist. Der Schiedsrichter hat insoweit einen weiten Ermessensspielraum. Nur, wenn der Schiedsrichter seine Entscheidung außerhalb dieses Ermessensspielraums trifft (Ermessensmissbrauch, Ermessensüberschreitung oder Ermessensnichtgebrauch), kommt eine Korrektur durch die Schiedsgerichtsbarkeit in Betracht. Keinesfalls muss der Schiedsrichter mit einem Thermometer oder einem Lärmmessgerät ausgestattet sein.Im entschiedenen Fall lag die Temperatur zunächst unter 18 °C. Der Kampf wurde aber von beiden Mannschaften zunächst ohne Protest begonnen. Einige Spieler hatten sich ihre Jacken angezogen und klaglos gespielt. Aus diesem Grund durfte der Schiedsrichter den Wettkampf stattfinden lassen.
Fundstelle: BTG SB NRW, Rechtsarchiv DSB
Weiterlesen … Spiellokal zu laut und zu kühl!? Welche Konsequenzen hat es, wenn die Gastmannschaft behauptet, es sei im Spiellokal zu laut und zu kühl gewesen?
19.08.2013
Ein Verein kann die Entscheidung über einen anderen Mannschaftskampf nicht anfechten, wenn sein Aufstieg nicht nur von der Entscheidung selbst, sondern auch von einem zu ihrem Zeitpunkt noch ausstehenden anderen Spielergebnis abhängt.
Urteil BTG NRW vom 07.11.1987
Weiterlesen … Rechtsmittelbefugnis eines Drittvereins
19.08.2013
Ist eine Figur von beiden Spielern unbemerkt über den Rand ihres Feldes FIDE 4.2.3 gerutscht und ergreift sie der am Zug befindliche Spieler ohne Ansage, aber in der erkennbaren Absicht, sie wieder richtig zu aufzustellen, so löst dies keine Zugpflicht mit dieser Figur aus.
Urteil BTG NRW vom 10.03.1984
Weiterlesen … Zurückstellen einer über den Spielfeldrand gerückten Figur