Wertungsordnung - 6.2 Einreichungs- und Auswertungsfristen

Die Turnierunterlagen sind möglichst kurzfristig nach der letzten angesetzten Runde/Partie dem zuständigen Wertungsreferenten zu übermitteln. Für Turniere, deren vollständige Turnierunterlagen nicht spätestens 6 Wochen nach Turnierende dem Wertungsreferenten vorliegen, besteht kein Anspruch auf Auswertung. In besonderen Fällen ist die Bearbeitung noch innerhalb eines Jahres nach Turnierende zulässig.

Stellt sich heraus, dass eine Auswertung fehlerhaft ist, so kann der DWZ-Referent die Turnierauswertung löschen bzw. nach Korrektur der entsprechenden Daten wiederholen, wenn das Turnierende nicht mehr als ein Jahr zurückliegt. Gesondert Berechtigte (Administratoren) können Nachbearbeitungen auch zu späteren Zeitpunkten vornehmen.

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