Wertungsordnung - 7. Änderungen der Wertungsordnung

Gemäß DSB-Satzung §49(3) können die Bestimmungen der Wertungsordnung nur mit einer 4/5-Mehrheit von der Kommission für Wertungen des DSB geändert werden. Für die Beschlussverfahren gilt §10 der DSB-Satzung. Alle Änderungen sind dem DSB-Präsidium zur Bestätigung vorzulegen.