11. Juli 2007
Der Schachverein ist berechtigt, seine Mitglieder mit Schachsportbedarf auszustatten, z. B. einem Schachspiel, einer Schachuhr und Lehrmaterial oder auch Schach-T-Shirts u.s.w. Dies ist steuerfrei möglich. Es handelt sich um einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG. Statt der Ausstattung in Sachwerten kann der Verein auch die Kosten erstatten.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8563