1. Januar 2006
Wer darf die Mitgliederversammlung einberufen, wenn der alte Vorstand nicht mehr amtiert, aber noch im Vereinsregister eingetragen ist, während der neue Vorstand zwar amtiert, aber noch nicht im Vereinsregister eingetragen?
Antwort: Selbstverständlich nur der neue Vorstand, selbst dann, wenn er noch nicht im Vereinsregister eingetragen ist.
Fundstelle: OLG Brandenburg, Urteil vom 27.03.2007, 6 W 35/07
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9058