12. Juli 2007
Zu empfehlen ist dem Verein und den Vereinsmitgliedern das Einzugsermächtigungsverfahren.
Vorteil für den Verein: praktikable, unbürokratische Handhabung.
Vorteil für das Mitglied: es kann kein Verzug eintreten. Bei unberechtigten Einzügen kann die Belastung des Kontos widerrufen werden.
Beim Abbuchungsverfahren (Lastschriftverfahren) gibt das Vereinsmitglied seiner Bank im Voraus den Auftrag, Lastschriften des Vereins einzulösen. Dies ist nur für die Zukunft widerrufbar, nicht jedoch für die Vergangenheit.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8562