9. Juli 2007
Immer wieder wird gefragt, wann geheim abgestimmt werden muss. Viele Vereinsmitglieder glauben, es müsse geheim abgestimmt werden, wenn dies von einem Vereinsmitglied beantragt werde. Dies ist falsch. Entscheidend ist die Satzung. Die Regelungen in der Satzung gelten. Enthält die Satzung keine Bestimmung, ordnet der Versammlungsleiter an, wie abgestimmt wird. Ist die Mitgliederversammlung damit nicht einverstanden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Eine allgemeine Regelung auf Anspruch der geheimen Abstimmung kennt das Vereinsrecht nicht.Fundstelle: BGH, NJW 1970 Seite 46
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8565