1. Januar 2006
Nicht jeder Vereinsname kann gewählt werden. Der Vereinsname muss den Verein identifizierbar machen. Bloße Buchstaben sind unzulässig.
Fundstelle: OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2006, 31 W 74/06 (Die Bezeichnung K.S.S. e. V. wurde als unzulässig verworfen.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9018