1. Januar 2007
Der Vorstand eines Vereins hat keinen Anspruch, dass die Mitgliederversammlung Entlastung erklärt. Weigert sich die Mitgliederversammlung, muss der Vorstand den Weg der negativen Feststellungsklage gehen, also auf Feststellung klagen, dass dem Verein gegen den ehemaligen Vorstand keinerlei Ansprüche zustehen.
Fundstelle: OLG Köln, Urteil vom 29.03.1996, 16 W 20/96
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8899